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Beispiele aus der Praxis

DigitalPakt 2.0? Unbedingt! Aber nachhaltig.

Learnings aus dem DigitalPakt Schule 1.0 und Forderungen für eine Neuauflage

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Grundstein für „ein Jahrzehnt der Bildungschancen“zu legen und gemeinsam mit den Ländern einen DigitalPakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg zu bringen. Vor allem die Beteuerung, den Mittelabruf zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, klingt vielversprechend. Insbesondere die aufwendigen Antragsverfahren zogen und ziehen bis heute bei Schulträgern wie Antragsstellenden viel Bearbeitungsaufwand nach sich. Für eine Neuauflage des DigitalPakts gilt es daher aus Fehlern zu lernen und Rahmenbedingungen und Standards zu schaffen, an denen sich Schulen zukünftig orientieren können.

Rückblick: DigitalPakt 1.0 als Startschuss für den Ausbau der digitalen Infrastruktur

Seit 2019 gibt es den DigitalPakt Schule. Der Bund stellt über fünf Jahre 5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung. Die Länder mit ihren kommunalen und privaten Schulträgern bringen zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil von über 550 Millionen Euro ein und verpflichten sich im Rahmen ihrer Kultushoheit, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, die Anpassung von Lehrplänen, eine Umgestaltung der Lehrkräfteausbildung und -weiterbildung sowie den Betrieb und die Wartung technischer Infrastruktur umzusetzen. Dem „Primat des Pädagogischen“ folgend, bilden pädagogische Konzepte, Medienentwicklungspläne und die gezielte Qualifizierung der Lehrkräfte die Grundlage für eine finanzielle Förderung.

Das fünfjährige Investitionsprogramm bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten: von schnellem Internet, über Dienstgeräte für Lehrkräfte, Tablet-Klassensätze, digitale Tafeln, Virtual-Reality-Brillen bis hin zu digitalen Lehr-Lehr-Infrastrukturen (wie etwa schulübergreifende Clouds und Lern-, Kommunikations- und Arbeitsplattformen).

Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt arbeiteten die Länder individuelle Förderrichtlinien aus. Darin sind alle Schritte vom Antragsverfahren über die Auszahlung der Gelder bis hin zur Abrechnung der Maßnahmen im jeweiligen Bundesland geregelt. Doch genau diese unterschiedlichen Förderanforderungen hatten den Start und die Ausführung des DigitalPakts erschwert: Die einzelnen Bundesländer waren aufgefordert, sich neben der frühzeitigen Erarbeitung auch bundesweit möglichst auf eine einheitliche Richtlinie eng abzustimmen. Gelungen ist das nicht.

Drei Jahre DigitalPakt: bürokratische Hürden und fehlende Standards

Bislang fehlen selbst für förderfähige Komponenten standardisierte Ausschreibungen. Die aktuellen Ausschreibungsunterlagen, Vergaberegeln und Antragsverfahren sind zu kompliziert und stellen Schulen und Schulträger aufgrund deren begrenzter Ressourcen vor große Herausforderungen. So berichtet etwa der Leiter des Medienkompetenzzentrums Vechta, Heinrich Neugrewe, dass im ersten Schritt zunächst ein enorm hoher Aufwand und hohe Kosten für die Ertüchtigung der IT-Struktur an den Schulen (z. B. WLAN-Infrastruktur) erforderlich waren, um die Voraussetzungen des DigitalPakts überhaupt erfüllen zu können. Die Ausstattung mit konkreter digitaler Technik für den Unterricht konnte dann erst im zweiten Schritt erfolgen. Um diese zweiten Schritte auch gehen zu können, bedurfte es vor allem Menschen innerhalb der Schulen sowie bei den Trägern, die über die notwendigen Kompetenzen und zeitlichen Ressourcen verfügten, um koordinierende und steuernde Aufgaben übernehmen zu können – etwa die aufwendige Ausarbeitung von Medienentwicklungsplänen.

Zudem war es für die Umsetzung sehr hilfreich, wenn Schulträgern und Schulen auch ein IT-Team als Support- und Wartungsinstanz zur Verfügung standen. Dies ist jedoch in den allerwenigsten Fällen der Fall, übernehmen doch in der Regel einzelne Lehrkräfte (etwa aus der Informatik-Fachschaft) den IT-Support und die Wartung neben ihrer unterrichtlichen Tätigkeit.

Es verwundert daher kaum, dass von dem 2019 verabschiedeten DigitalPakt für Schulen nach einem Jahr nur 14,9 %, nach zwei Jahren 47 % und nach drei Jahren auch nicht mehr als 73 % der Mittel abgerufen wurden (BMBF, Juni 2022; gebundene und abgeflossene Mittel kumuliert). 3,6 der über 5 Milliarden Euro sind damit erst ausgeschöpft, und 2024 läuft der DigitalPakt bereits aus.

Was sind die Learnings aus über drei Jahren DigitalPakt?

Verschiedene Akteure im Bildungsbereich haben in den letzten Jahren große Bemühungen auf sich genommen und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Hier lohnt es sich, bei Schulleitungen, Schulträgern, Medienzentren und kommunalen IT-Dienstleistern einmal konkret nachzufragen, was ihre Erfahrungen mit dem DigitalPakt Schule und ihre daraus resultierenden Learnings sind.

Bürokratische Hürden für Schulen und Schulträger minimieren

36,3 Millionen Euro wurden der Stadt Dortmund als Trägerin von 155 Schulen aus dem Topf der dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Bundesmittel im DigitalPakt Schule zugewiesen. „Da mussten auf kommunaler Seite einige entsprechende Beschlüsse aufgrund der Richtlinien umgesetzt und erstmal 10 % Eigenmittel aufgetrieben werden“, beschreibt Martin Depenbrock, stv. Leiter des Fachbereichs Schule der Stadt Dortmund, die ersten bürokratischen Stolpersteine. Ein Beschlussvorschlag musste unter Hochdruck ausgearbeitet werden – zur Teilnahme der Stadt am DigitalPakt bei gleichzeitiger Einrichtung der erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Digitalpakts Schule“ und zur Deckung des Mehrbedarfs im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ durch das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 3,68 Millionen Euro. 

Beschlossen werden musste auch die Anpassung der von der Verwaltung genannten Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplans sowie die Ermächtigung der Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen. So weit, so kompliziert.

Die vorkalkulierten zusätzlichen Personal- und Betriebsaufwände zur Umsetzung des DigitalPakts durch die Stadt Dortmund beliefen sich inklusiv der Fördersumme und auf 5 Jahre betrachtet dadurch auf 80 bis 90 Millionen Euro, also auf ein Vielfaches der eigentlichen Fördersumme durch den DigitalPakt Schule.

In Summe seien weit über 500 Anträge gestellt worden – DigitalPakt-Anträge für technische Infrastruktur, Netze, WLAN, Präsentationstechnik, Endgeräte, Robotik, Sensorik. Als einen „unverhältnismäßig aufwendige[n] Kraftakt“ bezeichnet Depenbrock dies, vor allem wenn es um grundlegende digitale Infrastruktur ging. Dass die Bewilligung von Fördermitteln für die Ausstattung mit WLAN eines begründeten pädagogischen Konzeptes bedürfe, sei übertrieben. „Man kann festhalten, die Form der Anträge war deutlich überzogen im Verhältnis zum Kontext. Das muss aus Sicht der Kommunen schlanker und besser werden“, so Depenbrock.

Trotz der riesigen Aufwände freut man sich in Dortmund über die Erfolge: Alle Anträge seien fristgerecht eingereicht und auch bewilligt worden, alle Vorhaben konnten umgesetzt werden. Das Lob der Bezirksregierung richtete sich an alle Beteiligten: Die Zusammenarbeit sei durchweg positiv verlaufen. Insbesondere die Antragsbewilligungsstelle sei sehr um einen reibungslosen und schnellen Ablauf bemüht gewesen.

Auch in Duisburg zieht Schulleiter Christof Haering positive Bilanz: „Mit dem DigitalPakt 1.0 sind über 30 Millionen Euro in die digitale Entwicklung Duisburger Schulen investiert worden. Auch an unserer Schule sind davon Infrastruktur und Tablets für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler beschafft worden – aber nur einmalig und nicht für alle Schülerinnen und Schüler.“ Auch die Schul-IT Abteilung in Duisburg habe den Gesamtprozess trotz knapper Ressourcen gut begleitet. Aus Schulleitungssicht sei die Investition in Basics ein guter Anfang gewesen. Jedoch hätten auch in Duisburg nicht alle Schulen gleichermaßen profitiert. Durch die Initiative REACT-EU (Corona-Aufbauhilfe der EU) etwa konnten einzelne Schulen in Duisburg durch eine zusätzliche Förderung mit Endgeräten ausgestattet werden. Warum manche Schulen die Förderung erhielten und andere nicht, sei vom Land Nordrhein-Westfalen allerdings bis heute nicht hinreichend erklärt. Daher müsse ein DigitalPakt 2.0 erstens die Basics für alle sichern, die bisher nicht profitiert haben (auch im Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen wie REACT-EU) und zweitens nachhaltig ausgerichtet sein und eine Standardisierung anstreben, ohne starr zu fördern. Dazu brauche es eine Verständigung auf eine IT-Struktur an Schulen, gegebenenfalls schulformabhängig und unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten, aber auch genügend Freiraum für agile Entwicklungen.

"Es hat insgesamt einen gewaltigen Schritt nach vorne – ja einen Quantensprung im Bereich digitaler Entwicklung an Schulen – gegeben. Für einen DigitalPakt 2.0 gilt: Für ganz viele Ziele braucht es jetzt eine nachhaltige, dauerhafte Finanzierung.“

Professionalisierung und Qualifizierungsangebote benötigt

Die Ausstattung der Schulen mit notwendiger Infrastruktur ist zugleich keine hinreichende Bedingung, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien auch systematisch zu unterstützen. „Damit die Technik in der Schule auch pädagogisch sinnvoll genutzt werden kann (und nicht etwa unverpackt in Schränken oder Kellerräumen eingelagert wird), bedarf es Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure der inneren und äußeren Schulentwicklung“, so Prof. Dr. Franco Rau, der die Juniorprofessur für Mediendidaktik am Medienkompetenzzentrum Vechta innehat. Er konkretisiert dies wie folgt: „Neben Angeboten für Lehrkräfte scheint es durchaus sinnvoll, auch Unterstützungs- und Reflexionsangebote für Schulleitungen und Verwaltungsangestellte systematisch anzubieten. Hier gibt es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Bedarfe. Unterstützung meint in diesem Zusammenhang nicht nur mehr Qualifizierungsangebote von außen, sondern auch personelle und zeitliche Ressourcen für alle Schulen, um die aktuellen Schulentwicklungsaufgaben bearbeiten zu können.“

Digitalpakt 2.0: Wunsch nach nachhaltiger Fortsetzung

Dauerhafte Komplettfinanzierung erwünscht

„Was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist die Aufsetzung eines Programms, das wieder nur für x Jahre ausgelegt ist.“

Die Digitalisierung von Schule und Unterricht ist nicht mit einer einmaligen Finanzspritze getan. Vielmehr bedarf es – wie in jedem Wirtschaftsbetrieb auch – einer kontinuierlichen Wartung, Erneuerung und Ergänzung der technischen Infrastruktur und somit sowohl personeller Ressourcen als auch finanzieller Mittel etwa für den Austausch defekter Geräte. Martin Depenbrock findet hierzu deutliche Worte: „Wir wissen alle: Die Digitalisierung der Schulen ist eine Dauerherausforderung, die wird in fünfzehn, zwanzig, fünfzig Jahren nicht beendet sein und bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Wieder ein Programm aufzusetzen, das für vier, fünf Jahre reift, und dann sind wir 2029 wieder in der Diskussion, das macht absolut gar keinen Sinn. Es gilt eine dauerhafte Komplettfinanzierung zu finden, mit wie auch immer ausgearteten Struktur- oder Teilfinanzierungen zwischen Bund, Land und Kommunen.“

Die Stadt Dortmund hat hierzu bereits einen Vorschlag unterbreitet: die sogenannte digitale Schulpauschale. Sie bildet den einem Schulträger zur Verfügung stehenden Wert pro Schülerin beziehungsweise Schüler pro Jahr ab. Eingerechnet sind hierin alle Ausgaben für digitale Infrastruktur, aber auch Personalaufwände, technischer Support etc. Wichtig sei laut Depenbrock, dass Bund und Länder eine gemeinsame Regelung beziehungsweise Festsetzung einer dauerhaften Finanzierung finden. Auch aus Gründen der (Bildungs-)Gerechtigkeit dürfe es nicht vom Geldtopf der einzelnen Kommune abhängen, wie die Schülerschaft und die Schulen digital ausgestattet seien. Solch eine Pauschale sei auch deshalb notwendig und nachhaltig, weil sie die Refinanzierung sichere. Von den Endgeräten über Serverpflege, Lernsoftware, Schulung und Fortbildung von Lehrenden, Lernenden und weiterem Schulpersonal – all das müsse zukünftig und nachhaltig mitgedacht und finanziert werden.

Two little girls having an online class using laptop computer video call, e-learning at home due to Covid 19 pandemic social distancing measures; children doing homeschooling virtual lecture

Massives Investment in Hardware und Software (immer noch) nötig

Durch das bisherige Investitionsprogramm konnten bundesweit zahlreiche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden – von der Ausstattung der Schulen mit schnellem Internet und WLAN über digitale Arbeitsgeräte hin zu digitalen Tafeln.

Worüber wir eigentlich im Jahr 2024 nicht mehr reden sollten: Dass alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler über Endgeräte verfügen und dass es WLAN an allen Schulen gibt. Wo noch nicht umgesetzt, muss der nächste DigitalPakt für die komplette Erstausstattung aller Schülerinnen und Schüler sowie Schulen mit WLAN, schnellem Internet, Beamer und Hardware für Kommunikation in allen Räumen sorgen. Sicher ist das Leasing von Endgeräten statt einmaliger Beschaffung das nachhaltigere Modell. Pflege, Reparatur und Wartung von Hardware müssen zudem fester Bestandteil des DigitalPakts 2.0 sein.

Schlüsselrolle IT: langfristige technische Nutzungskonzepte implementieren

Eine Dauerfinanzierung sieht daher auch Schulleiter Christof Haering als Knackpunkt für einen DigitalPakt 2.0: Es brauche an jeder Schule eine gesicherte Finanzierung für mindestens drei hardware- und softwaregesicherte sowie administrativ unterstützte Vorgaben für digitale Strukturen:

  1. eine Software für den Stundenplan, eine Software für die digitale Elternkommunikation und ein „digitales Klassenbuch“ – mit sehr hoher Transparenz und Kommunikationserleichterung (Beispiel: Untis bzw. Webuntis)
  2. eine möglichst zentral und einfach zu verwaltende Schulserverstruktur für das schuleigene Netzwerk – sehr schulindividuell steuerbar
    (Beispiel: Iserv)
  3. eine pädagogische Software für alle Lernpfade und Lerneinheiten, mit allen Möglichkeiten des Austausches und der Kooperation – schulintern, schulextern und in geschützten Strukturen für alle Schulen, um „Blended Learning“ immer mehr zu ermöglichen
    (Beispiel: das LOGINEO-Moodle-LMS)

 

Dafür bedarf es der Implementierung einer schulnahen Administration (etwa Stadtteil-Administratoren für jeweils maximal vier Schulen), die schnell erreichbar ist.

Darüber hinaus braucht es Netzwerke, die sich regelmäßig austauschen, auch unter externer Begleitung von Wissenschaft und Wirtschaft. Um die skizzierten Schulentwicklungsaufgaben bearbeiten zu können, benötigen nicht nur Schulträger zusätzliche personelle und zeitliche Ressourcen, sondern auch die Schulen selbst.

„Konkret heißt das für einen DigitalPakt 2.0: Insgesamt sollten Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit, eine Ausrichtung an standardisierten Kriterien ‚für alle‘ und eine verbleibende agile Offenheit für neue Entwicklungen die leitenden Kriterien des Digitalpakts 2.0 sein.“

Außerdem: weitere Fördermöglichkeiten schaffen

Prof. Dr. Franco Rau begleitet Entwicklungsprojekte in Zusammenarbeit mit Schulleitungen, Lehrkräften, medienpädagogischen Beraterinnen und Berater und IT-Teams. Er nimmt zwei weitere Themenbereiche in den Blick und wünscht sich für einen DigitalPakt 2.0 einerseits, „die Förderfähigkeit von Fortbildungen für Lehrkräfte, gerne auch in virtueller oder hybrider Form (z. B. Budget pro Schule) sowie die Förderfähigkeit für Schulentwicklungsprojekte, um die Umsetzung der entwickelten Medienbildungskonzepte auch technisch und pädagogisch begleiten zu können (z. B. Budget für Landesinstitute, Universitäten, Schulnetzwerke)“. Darüber hinaus fordert er: „Aufgrund der sich anbahnenden Veränderungen in der künftigen Durchführung des Unterrichts sollten im DigitalPakt 2.0 auch die Beschaffung von Schul-Mobiliar (z. B. kleine mobile Tische, mobile Trennwände, Lern-Lounges) gefördert werden können“. Auch er legt dabei den Fokus auf eine langfristige, gar dauerhafte Förderung: „Die Laufzeit des DigitalPakts 2.0 sollte so bemessen sein, dass die Fördermittel die Ersatzbeschaffung der jetzt installierten Geräte nach ca. fünf bis acht Jahren Nutzungszeit beinhaltet.“

Zusammenfassung und Fazit

Den DigitalPakt 2.0 vorbereiten: ganzheitliches Denken, weniger Bürokratie, schnellere Umsetzung

Laut Koalitionsvertrag wollten Bund, Länder und Kommunen eigentlich bereits im ersten Halbjahr 2022 Vorschläge für kurzfristige Lösungen identifizieren und Umsetzungsschritte vereinbaren. Die eigene To Do-Liste ist bislang nur skizziert:

  • nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, Austausch veralteter Technik sowie Gerätewartung und Administration
  • Förderung digitaler Lernmittelfreiheit für bedürftige Schülerinnen und Schüler
  • Einrichtung, Betrieb und Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung
  • Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt
  • Unterstützung digitaler Programmstrukturen und Plattformen für Open Educational Ressources (OER), Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und Lernsoftware sowie Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer digitaler Lehr- und Lernmittel

Um einen nahtlosen Übergang vom 2024 auslaufenden ersten zum zweiten DigitalPakt und damit die Anschlussfinanzierung zu gewährleisten, braucht es nun schnellstmöglich eine umfassende Evaluation des DigitalPakts 1.0. Die oben vorgestellten Akteure aus dem Bildungsbereich haben ihre Anliegen diesbezüglich klar formuliert. Zusammenfassen lassen sich ihre Forderungen wie folgt:

  1. Kommunen und Schulträger benötigen ein langfristiges Finanzierungskonzept, das nahtlos an das erste Investitionsprogramm anschließt.
  2. Die Bürokratie muss abgebaut werden und Antragsprozesse vereinfacht, idealerweise standardisiert werden: Bundesweit sollten einheitliche oder vergleichbare Förderrichtlinien sowie Antragsverfahren gelten.
  3. Es bedarf einer schulnahen Administration mit technischem First und Second Level Support. Diese Aufgabe kann nicht auf Lehrkräfte abgewälzt werden.
  4. Eine kontinuierliche Pflege, Reparatur und Wartung von Hardware an Schulen muss gesichert sein.
  5. Die Einsetzbarkeit der DigitalPakt-Mittel muss ausgeweitet werden und eine Förderfähigkeit auch von Software (aus einem Software-Katalog als Orientierung gebende Whitelist) umfassen.
  6. Lehrkräfte-Fortbildungen für das Lehren mit digitalen Medien müssen geschaffen und gefördert werden können.
  7. Auch Schulentwicklungsprojekte zum Lehren und Lernen mit digitalen Medien müssen förderfähig sein.
  8. Eine zusätzliche Förderfähigkeit auch von Schul-Mobiliar muss mitbedacht werden, um sich ändernde Anforderungen an Klassenräume durch die Digitalisierung von Schule und Unterricht berücksichtigen zu können.

Die Liste der Forderungen ist also lang, aber nachvollziehbar. Welche davon der DigitalPakt 2.0 erfüllen kann, bleibt abzuwarten.

Quellenangaben

Anleitung & Checkliste zur Digitalisierung

Von der Orientierung, über die Antragstellung (Planung & Vergabe) bis zur technischen Umsetzung. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung helfen wir Schulträgern auf ihrer Digitalisierungsreise.

Schritt-für-Schritt-Anleitung IT-Sicherheit

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Thema IT-Sicherheit bietet einen tiefgreifenden Einblick darüber, was ein Sicherheitskonzept für Ihre Schule(n) beinhalten sollte. Digitale Bildung ist Herzenssache, das funktioniert nur gemeinsam!

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