Das KHZG – das Krankenhauszukunftsgesetz
Das KHZG – das Krankenhaus-zukunftsgesetz
Das KHZG - über 4 Mrd. € Förderung im Rahmen des KHZG für digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten
Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Das Wichtigste in Kürze: Fakten
Das KHZG fördert die digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit und moderne Notfallkapazitäten und insbesondere die Digitalisierung von Prozessen und Strukturen im Verlauf des Krankenhausaufhalts von Patient*innen. In sechs der Förderbereiche ist eine Interoperabilität unbedingt erforderlich.
4,3 Mrd. EUR werden bereitgestellt
11 Förderbereiche
15% IT-Sicherheit (Anteil)
Rund 8000 € Förderung je Krankenhausbett (im Durchschnitt)
6070 Anträge durch die Länder bis zur Frist am 31.12.2021 gestellt
Evaluierung digitaler Reifegrad, Sanktionierung von unzureichender Digitalisierung in 6 Bereichen (ab 2025)
Den aktuellen Stand der bewilligten Fördermittel finden Sie hier.
Die 11 Förderfelder
1 | Techn. Ausstattung der Notaufnahmen
2 | Portal für Patientenmanagement
3 | Digitale Dokumentation
4 | Entscheidungs-unterstützung
5 | Medikamenten-management
6 | Digitaler Prozess Leistungsanforderung
7 | Cloud Computing Systeme
8 | Digitales System zur Bettenversorgung
9 | Telemedizinische Netzwerkstruktur
10 | IT-Sicherheit
11 | Patientenzimmer (Epidemie)
Sie wollen mehr über unsere Ansätze Ihrer Digitalisierung im Rahmen der 11 Säulen erfahren? Dann klicken Sie hier:
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Dokumente & Downloads
Kostenlose, geprüfte Ausschreibungsvorlagen, E-Mail Guide
Statistik der gestellten Förderanträge, Website des Bundesamtes
Alle Fragen & Antworten zum KHZG, Webseite des Bundesministeriums
Zeitplan, Schaubild, 1 Seite
Überblick über die Fristen
- September 2020: Krankenhäuser und Hochschulkliniken können Förderbedarf bei den zuständigen Ländern anmelden und mit der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten beginnen.
- September 2020: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird verabschiedet und der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Fördervolumen von über 4 Milliarden Euro eingerichtet.
- Oktober 2020: Das KHZG tritt offiziell in Kraft.
- November 2020: Die KHZG-Förderrichtlinie wird rechtskräftig.
- Juni 2021: Es erfolgt eine erste Messung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser (Zwischenbericht).
- Dezember 2021: Die Länder müssen die Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) eingereicht haben.
- Juni 2024: Zweite Messung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser ist geplant.
- Dezember 2024: Die Beauftragung der Förderprojekte muss erfolgt sein.
- Dezember 2025: Die Pflichtprojekte müssen umgesetzt sein.
- Dezember 2027: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 60 % liegen.
- Dezember 2028: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 70 % liegen.
- 2029 bis 2031: Nutzung der Pflichtanwendungen muss bei mindestens 80 % liegen.