Für Bildungseinrichtungen

Datenschutz Schule | Woran Sie denken müssen

Datenschutz Schule | Woran Sie denken müssen

Datenschutz Schule 

Schulen stehen aktuell vor einer Herkulesaufgabe: Der laute Ruf nach Digitalisierung, beschleunigt durch pandemiebedingtes Home-Schooling bzw. wochenlangen Distanzunterricht wird noch herausfordernder durch Datenschutzauflagen.

Das Thema Datenschutz wird umso dringlicher, je weiter und schneller die Digitalisierung voranschreitet. Die Nutzung von Clouds, ein digitales Klassenbuch, Online – Lernplattformen oder die Nutzung von Videokonferenzsystemen sind Bereiche, die einen sehr sensiblen Datenschutz erfordern.

Personenbezogene Daten an Schulen

Tagtäglich wird mit zahlreichen personenbezogenen Daten an Schulen gearbeitet. Hier gilt es, Name, Adresse, Geburtsdatum der Schüler und Schülerinnen ebenso zu schützen wie sensible Informationen über Noten oder Krankmeldungen.

Seit 2018 die neue DSGVO in Kraft getreten ist, haben die Schulen zudem einige zusätzliche Pflichten, was die personenbezogenen Daten betrifft. Zu beachten ist dabei, dass erst einmal nur die für den Schulbetrieb unbedingt notwendigen Daten genutzt werden dürfen. Die Verantwortung hierfür trägt stellvertretend für die Schule die Schulleitung. Öffentliche Schulen müssen zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten und eine Stellvertretung benennen. Diese Person nimmt eine Beratungs- und Kontrollfunktion ein und fungiert als Ansprechpartner für Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte.

Online-Lernplattformen und Datenschutz

Zunehmend wird an Bildungseinrichtungen auf webgestützte Wissensvermittlung und elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Lehrenden und Lernenden gesetzt: Online-Lernplattformen werden an Schulen immer häufiger als eine Basis für Unterricht genutzt. Dabei ist die personalisierte Benutzeranmeldung sowie die Speicherung von Nutzungsbewegungen üblich.

Die Online-Lernplattform ist laut DSGVO so zu konfigurieren, dass ausschließlich die zur pädagogischen Aufgabenerfüllung der Schule erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet werden.  Es bietet sich die Nutzung von Online-Lernplattformen an, welche je nach vorgesehenem Einsatzszenario modular angepasst werden können.  Die Nutzer der Online-Lernplattform sind vorab über mögliche Auswertungen umfassend zu informieren.

Lehrende dürfen im Rahmen der Freiheit der Unterrichtsgestaltung nur insoweit Online-Lernplattformen im Unterricht einsetzen, als eine Entscheidung zur Nutzung der jeweiligen Online-Lernplattform seitens der Schule bzw. der Schulaufsicht stattgefunden hat.

Videokonferenzsysteme und Datenschutz

Die pandemiebedingte Schließung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen führt zu einer zunehmend stärkeren digitalen Kommunikation mittels E-Mail, Messenger-Diensten oder der Anwendung von Videokonferenz-Applikationen. In jüngster Vergangenheit ist es öfter vorgekommen, dass sich unbefugte Dritte in schulische Videokonferenzen eingeschlichen haben. Neben einer mutwilligen Störung des Unterrichts kam es unter anderem auch zur Einspielung verstörender Bilder oder Videos.  Um solche Übergriffe zu verhindern und eine sichere Videokonferenz zu ermöglichen, sollte Folgendes beachtet werden:

Einladung: Die Einladungen zu den Videokonferenzen sollten weder auf der Website der Schule noch in social-media- Kanälen veröffentlicht werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollten diesbezüglich aufgeklärt und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten angehalten werden.

Passwort: Das verwendete Videokonferenzsystem sollte die Möglichkeit bieten, die geplante Konferenz mit einem Passwort zu schützen. So kann die Lehrkraft ein Passwort einrichten, ohne welches ein Zugang nicht möglich ist.

Wartebereich: Passwörter alleine reichen allerdings nicht aus, um Videokonferenzen verlässlich sicher zu gestalten. Eine weitere Möglichkeit bietet der Wartebereich. Hier sammeln sich alle Konferenzteilnehmer und werden dann von der Lehrkraft als Moderator zugelassen oder ggf. auch abgewiesen.

Lehrkraft als Moderator: Die Lehrkraft nimmt eine bedeutende Rolle ein im Umgang mit Videokonferenzsystemen. Sie sollte geschult sein und die Möglichkeiten des genutzten Videokonferenz-Tools kennen. So sollte es für die Lehrkraft in Funktion des Moderators z.B. möglich sein, Teilnehmer aus der Konferenz zu entfernen, eine Konferenz abschließend zu beenden oder das Chatten zwischen den Teilnehmern unterbinden zu können.

Klare Verhaltensregeln bei Videokonferenzen: Den Schülerinnen und Schülern müssen sehr klare Verhaltensregeln gegeben werden, wie sie sich in einer Videokonferenz verhalten sollten.  So dürfen z.B. Zugangsdaten nicht außerhalb der Klasse geteilt, keinerlei Aufzeichnungen gemacht oder Chatverläufe geteilt werden. Auf diesem Weg können Schüler und Schülerinnen auch für das Thema Datenschutz sensibilisiert werden.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz – Orientierungshilfen und Handlungshilfen (bremen.de)

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